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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
comtec Italia GmbH

1. Geltungsbereich
Allen Angeboten der Fa. Comtec Italia GmbH (in der Folge Comtec), jeder Auftragsabnahme und jeder Auftragsausführung liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Auftragserteilung sind sie vom Käufer als verbindlich anerkannt.Seitens Comtec nicht ausdrücklich anerkannte Geschäftsbedingungen des Käufers widerspricht dieselbe hiermit ausdrücklich, sie sind für Comtec unverbindlich.

2. Angebote und Bestellung
Angebote, insbesondere in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben - unverbindlich und freibleibend. Spezifische Angebote werden auf Anfrage des Kunden von Comtec erstellt und demselben übermittelt.
2.2 Mit der Bestellung und/oder schriftlichen Bestätigung des Comtec-Angebotes hat der Kunde alle technischen Daten laut Fragebogen des Angebotes anzugeben, auf deren Grundlage Comtec das Detailkonzept erstellen wird. Des weiteren bestätigt der Kunde ausdrücklich mit Bestellung und/oder Bestätigung des Angebotes, dass seine SIM Karten:für das internationale Roaming (Sprach, Daten, SMS) freigeschaltet sind;CLIP & CLIR Funktionen im In- und Ausland funktionieren (d.h. die angerufene Nummer und die Nummer des Anrufers wird auf dem Display angezeigt. Die eigene Nummer wird hierbei mitgesendet).Vorhandensein der Unterlagen für das elektronische GAL Signal (nur bei Installation seitens Comtec laut Art. 4.1)Bestellungen sind nur dann angenommen, wenn die Annahme schriftlich seitens Comtec erfolgt. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung von Comtec an den Käufer ergangen ist.Als Auftragsbestätigung gilt auch der Comtec Lieferschein bzw- die jeweilige Warenrechnung.Änderungswünsche des Käufers auf Bestellungen müssen schriftlich erfolgen, wobei sich Comtec das Recht vorbehält, diese Änderungswünsche anzunehmen oder abzulehnen.

3. Preise und Lieferung
Alle Preise sind in der jeweils bei Lieferung der Ware gültigen Preisliste von Comtec enthalten und verstehen sich ohne MwSt. Sie gelten mangels besonderer Vereinbarung „ex works Comtec GmbH – Meran“ laut Incoterms 2000 und beinhalten somit keinesfalls Kosten für Transport, Versicherung und sonstige Gebühren und Verpackung.
3.2 Im Falle von erheblichen Änderungen der Kosten für Rohstoffe, Löhne usw. nach Abschluss der gegenständlichen Kaufvertrages und vor Lieferung der Ware, behält sich Comtec das Recht zur Angleichung des Verkaufspreises vor.

3.3 Vorbehaltlich spezieller Abmachungen, erfolgt die Lieferung „ex works Comtec GmbH - Bozen“. Für die Einhaltung der Lieferfristen gilt der Zeitpunkt an dem die Ware seitens Comtec zur Lieferung freigegeben wird, dies erfolgt mittels mündlicher/schriftlicher Mitteilung, oder de facto durch Abtransport der Ware.

3.4 Die seitens Comtec genannten Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, soweit die Liefertermine nicht ausnahmsweise verbindlich zugesagt wurden.

3.5 Eventuelle Verspätungen, auch im Falle von speziellen Lieferterminen, stellen keinen Vertragsbruch seitens Comtec dar und berechtigen den Käufer keinesfalls zur Vertragskündigung, Anrechnung einer Pönale oder sonstiger Schadensersatzforderungen.
Bei Verzug der Lieferung oder Leistung, oder tritt eine, sei es dauernde oder vorübergehende Unmöglichkeit der Lieferverpflichtung von Comtec ein, so ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich der Lieferung, mit der Comtec in Verzug geraten ist, oder für die Unmöglichkeit eingetreten ist, erst dann von dem Vertrag zurückzutreten, nachdem erfolglos die seitens Comtec festgesetzte spezielle Nachfrist verstrichen ist. Sonstige Ansprüche des Käufers wegen Lieferterminüberschreitung, sonstiger Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit bestehen nicht, es sein denn, seitens Comtec läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

3.6 Alle nicht von Comtec wegen Vorsatzes zu vertretenden Einwirkungen auf die Erfüllung des Vertrages, insbesondere höhere Gewalt, Streiks, Importsperren, Transportschwierigkeiten, Halbfertigerzeugnis- und Rohstoffmangel usw., entbinden Comtec von der Einhaltung zugesagter Liefertermine und berechtigen Comtec ggf. zum Rücktritt vom Vertrag. Das gleiche gilt bei Eintreten obgenannter nicht zu vertretenden Einwirkungen bei Zulieferanten von Comtec.

Mit der Auslieferung „ex works Comtec GmbH - Bozen“ laut Incoterms 2000, geht jegliche Haftung und Gefahr hinsichtlich der Ware auf den Käufer über, dies gilt auch für den Fall, dass der Transport der Ware auf Wunsch und im Auftrag des Käufers seitens Comtec erfolgt.

4. Installation und Montage der Produkte
Auf Anfrage des Kunden kann die Montage und Installation der Produkte seitens Comtec erfolgen. Die diesbezüglichen Preise und Termine werden detailliert im jeweiligen Angebot angeführt werden.

5. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung ohne jeden Abzug, bei Sicht, an Comtec zu leisten.Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind Zinsen in Höhe des aktuellen ZinssatzesZinssatzes EURIBOR 3 Monate, aufgerundet auf den nächsten vollen Prozentpunkt + 4%, zu entrichten. Der Käufer gerät in Verzug, ohne dass es einer ausdrücklichen Mahnung bedarf. Die Nichteinhaltung des Zahlungszieles seitens des Käufers, berechtigt Comtec zur sofortigen Einstellung jeder weiteren Warenlieferung an denselben, bis zur vollständigen Zahlung aller geschuldeten Summen.

6. Mängel und Gewährleistungsansprüche
Für Mängel an der seitens Comtec gelieferten Ware, haftet Comtec unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Der Käufer muß den offensichtlichen Mangel unverzüglich, spätestens innerhalb acht Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich unter Beifügung des Lieferscheins und konkreter Beschreibung der Art des Mangels, bei Comtec anzeigen; bei versteckten Mängeln innerhalb acht Tagen nach Erkennbarwerden und spätestens innerhalb sechs Monaten nach Lieferung. Für nicht rechtzeitig gerügte Mängel haftet Comtec nicht.
In der Folge wird Comtec dem Käufer umgehend eine schriftliche Stellungnahme zukommen lassen, und/oder ein Sachverständiger der Fa. Comtec GmbH, wird ein Gutachten des beanstandeten Produktes verfassen, auf dessen Grundlage Comtec je nach Wahl einen einwandfreien Ersatz liefert oder die Ware repariert. Beanstandete Waren dürfen nur mit ausdrücklichen Genehmigung von Comtec GmbH zurückversandt werden.

Die Haftung von Comtec beschränkt sich darauf, dass einwandfreie Ware als Ersatz geliefert wird. In jedem Fall ausgeschlossen sind weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadenersatz, vor allem für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, es sei denn seitens Comtec läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.Gewährleistungsausschüsse: ausgeschlossen ist eine Gewährleistung in folgenden Fällen:bei Nichteinhaltung der vorgesehenen Einbau-, Betriebs- oder Wartungsanweisungen, insbesondere bei unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung;bei mangelnder Instandhaltung und unsachgemäßer Lagerung, sowie unsachgemäßem Transport (z.B. die Lagerung der Produkte erfolgt im Freien);bei Abnützung, die auch bei bestimmungs- und sachgemäßem Gebrauch unvermeidlich ist (natürliche Abnützung),
6.4 Keine Gewährleistung besteht des weiteren für Comtec-Produkte die Abänderungen erfahren haben, die nicht durch Comtec ausgeführt oder schriftlich durch sie angefordert wurden, sowie in Fällen, in denen für Reparaturen die Ersatzteile nicht von Comtec bezogen wurden. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Produkt, bzw. deren Komponenten nicht nach Anweisung von Comtec betrieben oder zu anderen Zwecken verwendet wurden.

6.5 Comtec haftet keinesfalls für die Richtigkeit der technischen Angaben, Daten, und Aussagen, die laut Art. 2.2 der gegenständlichen AGB seitens des Käufers an Comtec übergeben und bestätigt werden.

Comtec haftet nicht für Schäden, die direkt oder indirekt, mittelbar oder unmittelbar durch einen wie auch immer gearteten Ausfall oder sonstigen Stillstand der Server oder des GSM-Mobilfunknetztes des Kunden entstehen. Beanstandungen und Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht, die vereinbarten Zahlungen zu unterbrechen oder nicht auszuführen, gemäß Art. 1462 ZGB, gilt zu Gunsten von Comtec die Klausel „solve et repete“.

7. Eigentumsvorbehalt
Die von Comtec gelieferte Ware bleibt, gemäß Art. 1523 ZGB in deren Eigentum, bis der Käufer den Kaufpreis einschließlich aller Nebenforderungen sowie aller sich aus der laufenden Geschäftsverbindung ergebenen Forderungen vollständig bezahlt hat. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen gegen den Käufer in ein Kontokorrent aufgenommen wurden und der Saldo anerkannt ist. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, solange Comtec übergebene Wechsel oder Schecks nicht vollständig eingelöst sind.

8. Schiedsklausel
Jeder zwischen den Vertragsparteien über die Auslegung, Anwendung und/oder Ausführung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehende Streitfall, wird laut Schiedsordnung der Handels-, Industrie-, Handwerks und Landwirtschaftskammer Bozen dem Schiedsgericht Bozen übergeben, und zwar der unanfechtbaren Entscheidung eines Schiedsrichtersenates, bestehend aus drei Schiedsrichtern, wie in der Schiedsordnung vorgesehen, welche gemäß Art. 26 und ff. der genannten Schiedsordnung zu ernennen sind.
8.2 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Comtec und dem Käufer gilt italienisches Recht. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Anwendung des UN- Übereinkommen über den internationalen Warenkauf.

9. Datenschutz
9.1 Information und Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes nr. 675/69:
Wir informieren hiermit unsere Kunden, daß die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten seitens Comtec, Inhaber der Verarbeitung, elektronisch oder händisch erfolgt, ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der gegenständlichen und zukünftigen Vertragsverhältnisse, um gesetzlichen Bestimmungen, Anordnungen von Behörden, die laut Gesetz dazu berechtigt sind, gerecht zu werden, der Führung der regulären Buchhaltung und Kundendatei, sowie zum Zwecke der Übermittlung von Werbe- und Informationsmaterial und Marktforschung, im Sinne des Gesetzes Nr. 675/69.

9.2 Der Käufer bestätigt, über die Verarbeitungsmodalitäten, sowie über seine Rechte gemäß Art. 13 des Gesetztes 675/96 und nachfolgende Änderungen informiert worden zu sein. Mit Zeichnung der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt der Vertragspartner ausdrücklich die obenangeführte Informationen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben und gibt somit hinsichtlich der darin enthaltenen Zweckbestimmung im Sinne des Art 11 und im Sinne des Art.20 seine Einwilligung zur Verarbeitung, eingeschlossen zur Übermittlung und Verbreitung seiner Daten durch den gegenständlichen Inhaber und/oder des Verantwortlichen im Rahmen der besagten Information.